Ja, § 45 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) gilt auch im Kassenarztrecht. Dieser Paragraph regelt die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts. Das bedeutet, das... [mehr]
Ja, § 45 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) gilt auch im Kassenarztrecht. Dieser Paragraph regelt die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts. Das bedeutet, das... [mehr]